Bio-/Gütesiegel

Bio-/Gütesiegel
Die Biosiegel der Deutschen Anbauverbände/-vereine
Weitere Vereinssiegel und Gütezeichen
Die staatlichen Biosiegel
Das staatliche deutsche Biosiegel

Im Rahmen der so genannten Agrarwende wurde im September 2001 in Deutschland das mittlerweile in der breiten Öffentlichkeit bekannte staatliche, sechseckige Bio-Siegel eingeführt. Dieses grüne Siegel weist im konventionellen Lebensmitteleinzelhandel und im Naturkostfachhandel darauf hin, dass die Produkte aus ökologischer Erzeugung oder ökologischem Landbau stammen. Dem zugrunde liegt die entsprechende
EU-Öko-Verordnung, die verbindliche Mindeststandards, verbunden mit Betriebszertifizierungen und Kontrollstellen, für die Erzeugung von Bio-Produktion in allen Mitgliedsländern der EU festlegt. Dem Verbraucher soll somit beim Einkaufen eine schnellere Orientierungshilfe gegeben werden. Die Einführung des Bio-Siegels hat u. a. dazu geführt, dass der Gesamtumsatz im Segment der Biolebensmittel in Deutschland im Jahre 2005 auf fast vier Milliarden Euro gestiegen ist und weiterhin zweistellige Umsatzzuwächse erwartet werden. Das sechseckige Biosiegel wird mittlerweile von fast 2.000 Betrieben und Erzeugern in Deutschland verwendet.
Ablösung des deutschen Biosiegels durch das neue EU-Biosiegel

Im März 2000 nahm die Europäische Kommission ein Logo mit der Aufschrift Ökologischer Landbau - EG-Kontrollsystem nach der Verordnung (EWG) No 2092/91 an, welches Erzeuger auf freiwilliger Basis verwenden können, wenn Kontrollen ergeben haben, dass ihre Wirtschaftsweise und ihre Erzeugnisse den einschlägigen EU-Vorschriften entsprechen.
In der Verordnung (EWG) Nr. 2092/92 der Europäischen Kommission wird die Verwendung des Gemeinschaftsemblems geregelt. Das ‚EU-Biosiegel‘ wird in allen EU-Amtssprachen und in verschiedenen Versionen herausgegeben, in deutscher Sprache sind die Bezeichnungen Biologische Landwirtschaft und Ökologischer Landbau zulässig.
In vielen Mitgliedsstaaten der EU hat sich das EU-Biosiegel durchgesetzt, in Deutschland wird es bisher wegen des größeren Bekanntheitsgrades des staatlichen deutschen Siegels und der Logos der Anbauverbände relativ wenig verwendet.
Etikettierung von Biolebensmitteln ab dem 01.07.2010
Das deutsche Bio-Siegel, das den Verbraucherinnen und Verbrauchern bestens bekannt ist, kann neben dem nebenstehenden neuen EU-Bio-Logo weiter verwendet werden. Es genießt einen fast zehnjährigen Bekanntheits- und Vertrauensvorsprung.
Richtlinien für das neue EU-Biosiegel Freifahrtschein für Bioschwindel
Rückschritt für Verbrauchersicherheit – Begünstigung von Industrie und Importhandel
Die Neufassung der EU Verordnung wird von den Anbauverbänden heftig kritisiert, weil sie bisherige Öko-Standards zugunsten des internationalen Handels verwässert und staatliche Kontrollen weniger streng fasst. Die Neufassung sei ein Rückschritt und biete weniger Verbrauchersicherheit, sagen Sprecher der Anbauverbände. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) kritisiert insbesondere folgende Punkte:
- Die bisherige Verordnung unterband klar jede Form von missbräuchlicher und irreführender Produktkennzeichnung mit dem Begriff "Bio". Der jetzige Verordnungsentwurf gibt diese Klarheit und damit auch die durch Rechtsurteile untermauerte Sicherheit auf.
- Die Regelungen zum Import von Bio-Produkten sind nicht präzise genug, um eine Gleichwertigkeit von europäischer und Ware aus Drittländern sicherzustellen. So müssen beispielsweise ab Januar 2007 Import-Produkte aus Drittländern nur noch dem Codex Alimentarius entsprechen, der in der Welthandelsorganisation definiert, was Bio ist. Außerdem wurde die Einfuhr in die EU erleichtert, bestimmte Kontrollpapiere braucht man nicht mehr. Das begünstigt Öko-Schwindel.
- Die Verwendung des EU-Bio-Logos wird ab 2009 verpflichtend für alle Bio-Produkte vorgeschrieben. Damit verliert das mit hohem Aufwand eingeführte, sich auf nahezu allen Produkten befindliche und beim Verbraucher bestens bekannte deutsche Bio-Siegel seine Bedeutung – zumal es künftig für einen niedrigeren als den heutigen Qualitätsstandard stehen würde.
Deutsche Bioverbände dürfen weiterhin nach ihren strengeren Richtlinien wirtschaften und ihre Siegel weiter verwenden
Ca. 60 Prozent der deutschen Bio-Bauern sind in einem der Anbauverbände Bioland, Naturland, Demeter, Gäa, Biokreis, Biopark oder Ecovin organisiert.
Nach zähem Ringen in politischen Gremien konnten die deutschen Bioverbände den Angriff der EU-Kommission auf ihre Markenrechte und Qualitätszeichen abwehren. Demnach können die Verbände auch weiterhin nach eigenen Biostandards arbeiten und sich durch die Weiterverwendung ihrer Siegel und der dahinterstehenden Richtlinien und Kontrollmechanismen, für den Kunden klar erkennbar, abgrenzen. Dies war in der ursprünglichen Fassung der Gesetzes-Novellierung nicht mehr vorgesehen.
Damit ist vorprogrammiert, dass sich die Kluft zwischen EU-Bio und Bio der deutschen Verbände, was hochwertige Qualität, Nachhaltigkeit,Verbrauchersicherheit-und Vertrauen anbelangt, weiter vergrößern wird. Den Verbänden kommt somit eine zunehmend größere Verantwortung zu, was den nachhaltigen biologischen Landbau anbetrifft.
Richtlinien der Bioverbände liegen weit über den gesetzlichen EU-Mindeststandards - Garantie für streng kontrollierte Bio-Qualität von Lebensmitteln – Höchste Kundensicherheit.
Die detailierten Unterschiede zwischen den Richtlinien der Deutschen Verbände und denen der neuen EU- Bioverordnung können Sie den jeweiligen Richtlinien-Gegenüberstellungen der Verbände selbst entnehmen. (Download der pdf-Dateien neben den entsprechenden Logos)
Diese Regelungen und weitere Unterschiede im Detail machen die Erzeugung vo „Verbands-Bio“-Lebensmitteln aufwändiger und teurer als bei „EU-Bio“.
Verbrauchertäuschung durch fiktive Siegel, bio-imitierende Bild-Verpackungen, versteckte oder neutralisierte Herkunftsangaben und nichtssagende Wortschöpfungen
Vor dem Hintergrund, dass der Marktanteil von authentischen Biolebensmitteln, die in Deutschland produziert werden gerade einmal 4-5 % aller Agrarprodukte ausmacht, allerdings in allen Medien allenthalben vom Bioboom und zweistelligen Zuwachsraten berichtet wird, muss der Verbraucher sehr skeptisch sein. Discounter haben den „Bio-Markt“ schon seit geraumer Zeit für sich entdeckt und mittlerweile ihre eigenen Biomarken kreiert. Dass bei dem eingangs erwähnten tatsächlichen Marktanteil von Biolebensmitteln, nach dem Slogan „Bio für Alle“ scheinbar unbegrenzte Bio-Warenmengen zur Verfügung stehen grenzt da schon an ein biblisches Wunder oder liegt eher daran, dass es sich um Importware und Waren industriellen Ursprungs aus Massenfertigung handelt. So erklären sich dann auch schnell die zweistelligen Zuwachsraten. Wo in dicken Lettern Bio drauf steht, muss deswegen also noch lange kein Bio drin sein!
Zu den klassischen Pseudo-Biobezeichnungen gehört der Begriff „Integriert“, der nichts anderes bedeutet, als dass der Insektizid-/Pestizideinsatz bei Lebensmitteln den gesetzlichen Vorgaben genügt. So findet man z. B. bei vermeintlich biologisch erzeugten und gesundwirkenden Direktsäften die Angabe „aus integriertem Streuobstanbau“. Hier wird der Saft des Streuobstes mit dem Saft von konventionellem Plantagenobst vermengt, dass mit der Chemiekeule behandelt wurde.
Sehr gerne werden auch die Worthülsen „aus kontrolliertem Landbau“ und „aus kontrolliertem Vertragsanbau“ auf Verpackungen benutzt. Mit Öko-/Biolandbau hat dies rein garnichts zu tun, solange nicht explizid der Zusatz „aus biologischem/ökologischen...“ auftaucht. Ebenso sind Bezeichnungen wie „extensiv“, „umweltfreundlich“, „umweltschonend“, „naturnah“ oder „ungespritzt“ keine sicheren Hinweise auf die ökologische Herkunft der Produkte, sondern eher ein sicheres Indiz, dass es sich nicht um ein Bioprodukt handelt.
Wie man sieht, bietet die deutsche Sprache nicht nur für dieses Segment einen riesigen Spielplatz für verbrauchertäuschende Wortschöpfungen, die kein anderes Ziel verfolgen, als um jeden Preis vertrauensmissbrauchend den Profit zu steigern.
Lebensmittelindustrie und Handel statten ihre Produkte zudem z. T. sehr gerne mit fiktiven Qualitäts-und Gütesiegeln aus. Einige davon ähneln, beabsichtigt, auffallend Original-Biosiegeln der Verbände.
Die vermeintlichen Qualitäts-und Prüfsiegel sollen den Anschein beim Verbraucher erwecken, es handele sich um sichere, von neutraler Stelle geprüfte Produkte. Letzendlich aber überprüft sich die Lebensmittelindustrie, wie die Geschichte im Falle des QS-Siegels gezeigt hat, selbst und achtet, wenn überhaupt, auf die Einhaltung der vorgeschriebenen gesetzlichen Mindestvorgaben. Wer den Fall QS recherchiert wird neben anderen Qualitäts-Skandalen auch feststellen, dass die Organisation PETA (People for the Ethical Treatment of Animals) mittlerweile gegen die QS-GmbH Anzeige erstattet hat wegen tierquälerischer Transportmethoden und Massentierhaltung.
Das QS-Qualitätssiegel wird von der gleichnamigen QS GmbH („Qualität und Sicherheit GmbH“) mit Sitz in Bonn vergeben. QS steht für Qualität und Sicherheit und soll dem durch BSE und weiteren (Gammel-)Fleischskandalen verunsicherten Verbraucher wieder mehr Vertrauen in “konventionell erzeugte“ Lebensmittel und insbesondere in der konventionellen Intensivtierhaltung produzierten Fleischprodukte geben.
Im Gegensatz dazu nimmt sich der Versuch, dem Verbraucher mit bunten Natur-und Tierabbildungen auf den Verpackungen ein ökologisches Produkt vorzugaukeln, obwohl es sich um das genaue Gegenteil handelt, eher als harmloses Kavaliersdelikt aus.

















