Kultur-Gemüse/ Anbieter
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Gefährdetes Kultur-Gemüse
Nutzpflanzen, die wir nicht nutzen, Kulturpflanzen, die wir nicht anbauen, vielleicht nicht einmal mehr kennen, sterben aus. Wissenschaftlich wird dies als Gen-Erosion bezeichnet.
Nur sehr wenigen Arten ist es bis heute gelungen, abseits des Intensiv-Gemüseanbaus zu überleben.
Botanisch und biologisch wird der Begriff "Art" grundsätzlich verwendet, um eine Pflanze innerhalb der Pflanzenwelt zuzuordnen.
Der Begriff "Sorte" hingegen wird in der Pflanzenzüchtung verwendet, um die unterschiedlichen Varianten und Variabilitäten innerhalb einer Nutzpflanzenart voneinander abzugrenzen, die durch Auslese oder andere Züchtungsmethoden entstanden sind. Dies können z.B. eindeutige Merkmale wie Farbe, Größe, Konsistenz, Form, etc. sein.
Die Einführung eines verbindlichen Sortenkataloges, auch für Gemüse, im Jahr 1934 durch das natinalsozialistische System in Deutschland wirkte verheerend auf die Breite der erhältlichen Sortenvielfalt und die verfügbare Kulturpflanzenbiodiversität. 72 % der Sorten verschwanden durch gesetzlichen Erlass.
In der EU und somit auch in Deutschland ist heute das Inverkehrbringen von Saatgut für die meisten Kulturpflanzengruppen nur erlaubt, wenn die Sorten in einem Sortenkatalog aufgeführt sind. Sobald für eine Pflanzenart ein Sortenkatalog besteht, ist dieser für alle Bauern und Gärtnerinnen verbindlich. Das Verbreiten des Saatgutes ist dann nicht mehr frei, sondern stark reglementiert und an kostenpflichtige Lizenz- und Nachbaugebühren an die Lizenzinhaber bzw. Eigentümer gebunden.
Die Landwirte müssen heute also doppelt zahlen: die Lizenzgebühr beim Kauf zertifizierten Saatguts sowie Nachbaugebühren bei der Wiederaussaat. Das Verschenken, Tauschen oder Verkaufen dieses Saatgutes fällt damit bereits auch z. T. in den Bereich der gesetzlichen Illegalität.
Neben dieser genetischen Saatgut-Kontrolle bevorzugen die gesetzlichen Regelungen die künstliche F1-Hybridzucht (Unterarten/Nachkommen von Kreuzungen verschiedener Zuchtlinien ) und hemmen oder verbieten offenabblühende Sorten mit einer gewissen Variabilität. Das bedeutet eine massive Beeinflussung und Umwälzung des Sortenangebotes. Einer Monopolisierung und Vereinheitlichung des Marktes wird so extrem Vorschub geleistet.
Bei den Hauptgemüsearten beträgt der Anteil an diesen Hybridsorten in der EU denn auch zwischen 80 bis 90 % und mehr. Tendenz steigend.
Viele alte Gemüsesorten sind zudem verschwunden oder selten geworden, weil ihre industrielle Verarbeitung zu aufwendig und somit zu teuer ist oder weil ihre Form und Beschaffenheit ungeeignet sind für die schnelle Ernte und Großhandelslogistik. Beispiele hierfür sind der Filder Spitzkohl (maschinelle Entstrunkung nicht möglich), Die Kartoffelsorte „Bamberger Hörnchen“(längliche, knotige „Kipferl-Form“ ungeeignet zur maschinellen Ernte und Schälung) und viele alte regionale Tomatensorten (Schale zu dünn, Konsistenz zu weich für den längeren Transport und für längere Lagerung)
Jede weitere Art/Sorte, die für immer verschwindet, stellt einen immensen kulturellen Verlust, nicht nur für die nachfolgenden Generationen dar.
Durch den Erwerb solcher Arten/Sorten kann der Verbraucher nicht nur aktiv zu deren Erhalt beitragen sondern auch seinen Speisezettel hochwertiger, kreativer, delikater und abwechslungsreicher gestalten.
