Zusatzstoffe in Lebensmitteln

Mit den sogenannten E-Nummern werden europaeinheitlich, insbesondere in der Lebensmittelindustrie, Zusatzstoffe gekennzeichnet, die einem Lebensmittel in der Absicht zugesetzt werden, um beispielsweise Haltbarkeit, Geschmack oder Aussehen künstlich zu beeinflussen. Die Verarbeitungsfähigkeit, ernährungsphysiologische, sowie chemische Eigenschaften wie z. B. Oxidationsfähigkeit von Lebensmitteln können mit bestimmten Zusatzstoffen ebenfalls beeinflusst werden.

Trotz des chemischen Klangs der Bezeichnungen, verbergen sich hinter vielen Zusatzstoffen „nur“ reine Naturstoffe oder modifizierte Naturstoffe.

Der Gesetzgeber sieht hierbei allerdings  für die „Inverkehrbringer“ vor, z. B. bei Aromen, dass nur die Grundstoffe/Zutaten für die deklarierten „natürlichen“ Aromastoffe der Natur entspringen müssen. D. h. der eigentliche, angegebene Rohstoff muss mit den hierfür gewonnenen Zutaten nichts gemein haben.

So wird als Beispiel das Aroma für Pfirsiche aus Schimmelpilzkulturen, Teile des Erdbeeraromas aus Holzspänen, Vanillearoma aus Holzabfällen der Papierindunstrie und Meeresfrüchtearoma aus Fischabfällen gewonnen. Dies ist nur ein Bruchteil der Geschmacks-und Sinnestäuschungen, die die Lebensmittelindustrie für den Verbraucher parat hält.

Der Gründe für den Einsatz dieser Hilfsmittel sind folgende: Einsparung und z.T. Kompletter Ersatz von teuren Rohstoffen, Optimierung von Produktions-und Fertigungsabläufen für die Massenproduktion, Kompensation von Qualitäts-und Geschmacksverlusten während der industriellen Fertigungsabläufe, Gewöhnung des Konsumenten an künstlich erzeugten Geschmack und Geruch (langfristige Kundenbindung an Produkte), verstärkte Fertigung von billigen, für den Endverbraucher bequemen Fertiggerichten (Convinience-Food/Fast-Food) 

Letztendlich kann, trotz des Kleingedruckten auf den Etiketten, keiner mit Sicherheit sagen, was sich tatsächlich für „Zutaten“ in diesen Labormixturen befinden, da die Rezepturen und Produktionsstätten der Lebensmittelindustrie streng geheim sind. Es findet somit eine komplette Entkoppelung der Herstellungsketten-und Verfahren vom Endprodukt statt, die den Endverbraucher im Nebulösen hinterlässt. Aufklärung über die jeweilige genaue Zusammensetzung und Bestandteile eines Produktes können hier meistens nur aufwendige, unabhängige Laboruntersuchungen bringen.

Zusatzstoffe werden in vielen industriell hergestellten Lebensmitteln eingesetzt. Sie sind jedoch zum Teil wegen möglicher negativer gesundheitlicher Eigenschaften umstritten. Für viele Zusatzstoffe gelten gesetzlich verankerte Grenz- und Toleranzwerte, die sich in erster Linie nach der erlaubten Tagesdosis richten. Aber auch gegen jeden, für die Überzahl der Menschen (in kleinen Mengen), unbedenklichen Stoff können Unverträglichkeiten und Allergien entwickelt werden.

Es gilt also für den völlig unbedenklichen Genuss und die Herstellung aller Lebensmitteln der einfache Grundsatz:
Der Verbraucher ist grundsätzlich selbst angehalten sich über die Herkunft, Herstellungsverfahren Autentizität und Zusammensetzung jedes Produktes im Detail zu informieren. Der aktuelle Verlauf der gesetzlichen Verpflichtung der Lebensmittelindustrie zur „Ampel“(Transparenz für den Verbraucher durch Deklaration von Inhaltsstoffen wie z.B. Zucker und Fett in Ampelfarben auf der Verpackung), zeigt aber leider einmal mehr, auf wessen Seite sich der Gesetzgeber befindet.

Die Auflistungen, im Kasten oben links, stellen rein informativ dar, welcher Lebensmittel-Zusatzstoff sich hinter welchem „E“ verbirgt und hilft beim Entschlüsseln der kleingedruckten Zutatenliste auf der Rückseite vieler buntbebilderter Lebensmitteletiketten mit z.T. exotischen Produktbezeichnungen.